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Erschienen am: 15.11.2016
Das Feldgeschworenenwesen in Bayern ist immaterielles Kulturerbe
Die Wurzeln des Feldgeschworenenamtes lassen sich bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Feldgeschworenenwesen entstand aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren. Seit Jahrhunderten wachen sie über die Einhaltung von Grundstücksgrenzen. Als 1801 die Bayerische Landesvermessung gegründet wurde, ging zunächst die Bedeutung der Feldgeschworenen zurück. Doch spätestens mit dem Vermarkungsgesetz von1868 wurde dies wieder korrigiert. Die Einführung von Feldgeschworenen wurde für alle Gemeinden in Bayern zwingend vorgeschrieben. Die Zuständigkeit für die Abmarkung wurde ausschließlich den Feldgeschworenen zugesprochen. Seitdem arbeiten sie mit den bayerischen Vermessungsämtern vertrauensvoll zusammen. Die Kombination von hoheitlicher Tätigkeit der Vermessungsbehörden und ehrenamtliches Wirken der Feldgeschworenen bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen ist ein Musterbeispiel einer bürgernahen Verwaltung.
Stellvertretend für die ca. 24.000 Feldgeschworenen in Bayern nahm nun der 1. Vorsitzende Hans Satzinger und eine Delegation der Feldgeschworenenvereinigung des Landkreises und der Stadt Fürth von Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle die Urkunde über die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes entgegen.