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Erschienen am: 22.06.2010

Rechtspflege und Vermessungstechnik Schulter an Schulter

Grundbuch und Liegenschaftskataster sichern gemeinsam das Eigentum an Grund und Boden. Zuständig für die Führung des Grundbuchs sind die Grundbuchämter an den Amtsgerichten (Justizressort); zuständig für Kataster und Grenzvermessung die staatlichen Vermessungsämter (Finanzressort). Die Vermessungs- und Grundbuchämter arbeiten daher bayernweit traditionell zusammen, nicht nur in Freising, wo beide Behörden sich sogar ein gemeinsames Gebäude teilen.

Eine Delegation des Bezirksverbands Landshut des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger e.V. besuchte am 22. Juni das Vermessungsamt Freising.

In drei Thememblöcken informierten sich die Rechtspfleger aus dem Bezirksverband über den Katasteraußendienst (Foto) sowie über Aufgaben, Dienstleistungs- und Geodatenangebot der Vermessungsverwaltung wie über die aktuellen eGovernment- und GDI-Projekte in Bayern.

Der in Freising seit vielen Jahren erfolgreich praktizierte Workflow bei Grundstückszerlegungen zwischen Notaren, Grundbuchamt und Vermessungsamt wurde präsentiert und hierbei vor allem die langjährige enge Zusammenarbeit zwischen Vermessungs- und Grundbuchamt deutlich.

Die interessierten Fragen der in unterschiedlichen Fachgebieten bei den Amtsgerichten eingesetzten Rechtspfleger führten zu einem regen Austausch.

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