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Erschienen am: 19.03.2010

Weitere Katasterneuvermessung im Landkreis Freising

Am 18. März 2010 schlossen die Gemeinde Zolling und das Vermessungsamt Freising einen Vertrag über eine großflächige Katasterneuvermessung im Gemeindegebiet. Der Vertrag umfasst ca. 540 ha; 751 Flurstücke in den Gemarkungen Palzing, Itzling, Wimpasing und Anglberg werden in den kommenden Jahren durch das Vermessungsamt bearbeitet.

Durch die Katasterneuvermessung wird das Kataster im gesamten Gemeindegebiet auf einen rechtssicheren und zukunftsfähigen Stand gebracht; Grenzen aus dem Jahr 1860, die in den Gebieten noch zu finden sind, werden damit in wenigen Jahren der Vergangenheit angehören. Ende Januar hatte sich der Gemeinderat einstimmig für den KNV-Vertrag mit dem Vermessungsamt entschieden. Die Bearbeitung der KNV wird in den Jahren 2010 bis 2017 erfolgen.

Neben dem neuen Verfahren in Zolling werden im Landkreis bereits die KNV-Verfahren in Freising, Moosburg und Marzling (jeweils gesamtes Gemeindegebiet) sowie Verfahren in Neufahrn und Rudelzhausen durch das Vermessungsamt und Vermessungsgruppen des Landesamts für Vermessung und Geoinformation bearbeitet.

Wozu Katasterneuvermessung?


In größeren Teilen des Landkreises wie auch in vielen Gebieten Bayerns basieren die bestehenden Grenzen noch auf der Uraufnahme aus den Jahren 1801 bis 1860. In Gebieten, in denen bislang keine Katastervermessungen beantragt wurden, sind daher die Grenzen in der Örtlichkeit häufig unklar. Auch die Flächen im Grundbuch, die vor 150 Jahren nur grafisch und damit relativ ungenau bestimmbar waren, stimmen häufig nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein.

Durch eine Katasterneuvermessung auf Antrag der Gemeinde können diese Defizite systematisch und großflächig bereinigt werden. Die Grenzen werden in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern nach den vorhandenen Unterlagen und der Örtlichkeit ermittelt und mit Grenzzeichen zentimetergenau abgemarkt; die Flächen in Kataster und Grundbuch werden berichtigt. Im Zuge einer Katasterneuvermessung können durch entsprechende Grunderwerbe die Eigentumsverhältnisse auf Wunsch der Eigentümer oder der Gemeinde auch an die tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnisse angepasst werden. Im Lauf der Jahrhunderte hat sich so mancher Weg und so manche Ackergrenze verlegt und stimmt nicht mehr mit den Eigentumsverhältnissen überein.

Eine Katasterneuvermessung nützt so gleichermaßen den Gemeinden wie auch den Grundstückseigentümern, da bei künftigen Rechtsgeschäften eine sichere Grundlage und exakte Flächenangaben verfügbar sind und die Nachbarn ihre Eigentumsgrenzen kennen und bei der Bewirtschaftung beachten können. Da bei der Katasterneuvermessung das öffentliche Interesse im Vordergrund steht, bezuschusst der Staat durch günstige Gebühren die Maßnahme.

Weitere Informationen:

- Informationen rund um Grenzvermessung und das Liegenschaftskataster
- Informationen zur ersten Landesvermessung und historischen Kartenwerken

KNV Zolling

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